EmpowerMensch – Beratungszentrum gegen Diskriminierung

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Antidiskriminierungsberatung ist ein qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Ausgehend von der konkreten Einzelfallarbeit umfasst der Ansatz auch die Arbeit an strukturellen Formen von Diskriminierung und die Arbeit als Fachstelle für Organisationen und Multiplikator:innen mit Diskriminierung als Querschnittsthema.

Qualifizierte Unterstützungsangebote:
Empowerment und Durchsetzung von Rechten. Auf der Grundlage fachlicher Standards bietet es einen geschützten Raum zur Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen und begleitet Ratsuchende bei konkreten Schritten zur Einforderung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und Respekt. Dabei werden psycho-soziale, rechtliche, politische und sozialwissenschaftliche Aspekte einbezogen.

Impulsgeber für Veränderungen:
Abbau von Diskriminierung in Institutionen und Strukturen. Ausgehend von der Arbeit in konkreten Einzelfällen gibt Antidiskriminierungsberatung Impulse für institutionelle und strukturelle Veränderungen. Diskriminierende Praxen werden sichtbar gemacht und thematisiert, Sensibilisierungs- und Veränderungsprozesse in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen begleitet.

Fachstelle für Diskriminierung:
Sensibilisierung der Regelstrukturen und zentraler Knoten in Verweisnetzwerken. Diskriminierung und Diskriminierungserfahrungen sind ein fachliches Querschnittsthema der Sozialen Arbeit. Antidiskriminierungsberatung trägt die fachliche Expertise in die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, vernetzt und übernimmt die themen-spezifische Beratungsarbeit.

Warum braucht es eine unabhängige Beratungsstelle gegen Diskriminierung?

Von Diskriminierung betroffen zu sein heißt oft: Verletzungs- und Gewalterfahrungen zu verarbeiten und mit der Einschränkung von Teilhabe und Verweigerung von Würde umzugehen. Zusätzlich stellt sich die Frage: Kann und will ich mich mit den Diskriminierungsverantwortlichen auseinandersetzen und meine Rechte und/oder eine Entschuldigung und Veränderung einfordern. Oftmals kämpfen Betroffene dann auch gegen Widerstände und sind mit starken Machtungleichheiten konfrontiert.

Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass Betroffene nicht allein stehen und Diskriminierung abgebaut wird, müssen wir Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufbauen.

Im Zentrum der Antidiskriminierungsberatung steht die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen in konkreten Diskriminierungsfällen. Aber auch fallübergreifende/ strukturbezogene Arbeit, Vernetzung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und von Regelstrukturen gehört zu den Tätigkeitsbereichen.

  1. Kontakt und Erstgespräch: Den Einstieg in die Beratung stellen die Kontaktaufnahme  durch Klient:innen und eine erste Klärung des Rahmens dar.
  2. Sprechen im geschützten Raum: Im Rahmen der Beratung finden Klient:innen zunächst einen Raum, um Diskriminierungserfahrungen in Sprache zu bringen. Dieser Raum ist geschützt – Wahrnehmungen werden nicht in Frage gestellt, (widersprüchliche) Gefühle bekommen Platz und Wertschätzung, die Klient:innen entscheiden frei, ob und wie sie handeln wollen.
  3. Auftragsklärung und Fallsondierung: Besteht der Wunsch nach weitergehender Unterstützung wird im Dialog anschließend der Beratungsauftrag geklärt, Abläufe rekonstruiert sowie Fakten und Indizien gesichert. Danach wird gemeinsam mit den Klient:innen das weitere Vorgehen vereinbart.
  4. Recherche und Entwicklung einer Handlungsstrategie: Oftmals folgt eine Zeit intensiver Recherchen (rechtlich, strukturell) und gegebenenfalls ein erste Kontaktaufnahme mit der, für die Diskriminierung verantwortlichen Seite. Danach werden die Ergebnisse mit den Klient:innen zusammengetragen und eine, in der Regel mehrstufige Strategie entwickelt, die sowohl die Erwartungen und Zielvorstellungen der Klient:innen als auch die Kompetenzen und Ressourcen der Beratungsstelle berücksichtigt.
  5. Umsetzung und Aktualisierung der Handlungsstrategie: Anschließend wird die Strategie umgesetzt. Gerade bei mehrstufigen und längeren Prozessen ist zusätzlich eine kontinuierlich Refelexion und Anpassung nötig (Stimmt das Vorgehen noch für Sie? Was machen Sie mit den (vorläufigen) Ergebnissen?).
  6. Abschluss und Dokumentation: Den Abschluss bildet ein Reflektionsgespräch mit den Klient:innen und die Dokumentation in der Fallstatistik. Diese dient der Qualitätskontrolle und der Beschreibung allgemeiner Trends und fallübergreifender Strukturen.

Aus der Einzelfallarbeit ergeben sich Erkenntnisse über systematische Formen von Diskriminierung in konkreten Lebensbereichen, etwa dass die Praxis diskriminierender Einlass-kontrollen in verschiedenen Clubs vergleichbar ist oder dass Benachteiligungen beim Zugang zu Wohnraum bei verschiedenen Anbietern auftreten oder dass Menschen mit einer Duldung kein Konto eröffnen können (Aktuelle Beispiele aus der Arbeit der Mitgliedsorganisationen des advd). Diese Probleme werden aufgegriffen und in einer Kombination von vertiefter Problembeschreibung (zum Beispiel durch Testings und Interviews) und der Entwicklung und Umsetzung von strukturellen Interventionen (z.B. Konzept zur Umsetzung diskriminierungsfreier Einlasskontrollen, Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit, Runder Tisch „Wohnen“, Fachtage oder Schulungskonzepte) begleitet.

Die hierunter zusammengefassten Tätigkeiten dienen dazu, die Kooperation mit anderen regionalen Akteur:innen zu fördern, Verweisberatungsstrukturen zu stärken und (Anti)Diskriminierung als wichtiges Querschnittsthema in verschiedenen Lebensbereichen zu verankern.