Stellungnahmen

26. September 2025: In der vergangenen Woche hat der Apoldaer Stadtrat auf Antrag von Bürgermeister Olaf Müller den Austritt aus der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus beschlossen. Als Begründung nannte der Bürgermeister die Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrags von 500 auf 1.000 Euro. Das Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk (thadine), Migranetz Thüringen und Pidtrymka der Ukraine e. V. kritisieren diesen Schritt entschieden: Sie sehen darin eine fatale Fehlentscheidung, insbesondere angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen.

 

Als zivilgesellschaftliche Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit in Thüringen verurteilen wir den Austritt der Stadt Apolda aus der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Die Begründung, wonach der Austritt auf die Erhöhung der Mitgliedsgebühr zurückzuführen sei, ist angesichts der symbolischen und praktischen Bedeutung dieser Koalition nicht nachvollziehbar.

In einer Zeit, in der das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung zunehmend unter Druck gerät, sendet der Austritt der Stadt Apolda ein fatales Signal. Diese Entscheidung schwächt nicht nur die lokale Antidiskriminierungsarbeit, sondern auch das Vertrauen in die kommunale Politik als Partnerin im Kampf gegen Rassismus. Statistiken der Opferberatungsstelle ezra belegen, dass Rassismus mit 108 dokumentierten Fällen im Jahr 2024 das häufigste Tatmotiv bei rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen in Thüringen war [1]( ezra.de/jahresstatistik2024). Der Schutz vor Diskriminierung ist eine grundlegende Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft – das Engagement der Stadtverwaltung sollte dies aktiv widerspiegeln und unterstützen.

Die Arbeit gegen Rassismus ist keine Einbahnstraße, sondern erfordert ein konsequentes und nachhaltiges Engagement aller Beteiligten. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft hatte die Stadt Apolda die Möglichkeit, sich aktiv an den Formaten der Städtekoalition zu beteiligen und von den Erfahrungen anderer Kommunen zu profitieren. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Jena, die im Rahmen ihrer Mitgliedschaft einen 10-Punkte Aktionsplan gegen Rassismus erarbeitet sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen und Empowerment-Formate, unter Mitwirkung zivilgeseschaftlicher Akteure und Communities erarbeitet und umgesetzt hat. Dieses Beispiel zeigt, dass die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus mehr ist als nur eine formale Mitgliedschaft: Sie ist Ausgangspunkt für konkrete Projekte und den Austausch von Best Practices, die zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft beitragen.

 

Die – in einem schwammigen Konjunktiv formulierte – Aussage von Bürgermeister Müller, die Stadt könne auch ohne die Mitgliedschaft gegen Rassismus vorgehen, bleibt ohne konkrete Maßnahmen wirkungslos. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der engagierten Personen und Organisationen, die vor Ort tagtäglich gegen Rassismus und Diskriminierung kämpfen. Ohne die Benennung klarer Maßnahmen und Initiativen, die den Austritt aus der Koalition kompensieren, wirkt die Entscheidung wie ein Rückzug aus den Bemühungen für eine weltoffene, diskriminierungsfreie Gesellschaft.

Wir appellieren an die Stadt Apolda, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor Ort zu stärken. Eine transparente und offene Kommunikation über konkrete Maßnahmen und Initiativen wäre ein erster wichtiger Schritt, um das Vertrauen wiederherzustellen und zu zeigen, dass Apolda eine Stadt ist, die sich konsequent und glaubwürdig gegen Rassismus und Diskriminierung wendet.

 

[1] ezra (Hrsg.): Opferberatungsstelle ezra veröffentlicht Jahresstatistik 2024: Erstmals mehr als 200 Angriffe in Thüringen registriert – Rechte Gewalt entwickelt sich zu einem Massenphänomen. In: www.ezra.de/jahresstatistik2024, Stand 26.09.2025

 

 

Frühjahr 2025: Mit großer Sorge und deutlicher Kritik verfolgt das Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk (thadine) die Ernennung von Susette Schubert zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erfurt.

 

Die Äußerungen und persönlichen Haltungen von Susette Schubert zum Thema Transgeschlechtlichkeit, die sie in der Vergangenheit mehrfach aktivistisch und öffentlich vertreten hat – unter anderem im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit im Verein Frauenheldinnen e.V. – stehen in einem unauflöslichen Widerspruch zum Gleichstellungsauftrag (und damit gleichsam zum Antidiskriminierungsauftrag) des Amtes einer Gleichstellungsbeauftragten. Diese sollte sich für die Rechte aller Geschlechter einsetzen, anstatt eine diskriminierende Haltung gegenüber bestimmten Gruppen einzunehmen und Transgeschlechtlichkeit als gesellschaftsgefährdende Bedrohung zu delegitimieren.

Als Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk setzen wir uns für die Rechte aller Menschen ein, insbesondere auch unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität. Daher begrüßen wir, dass der Gesetzgeber mit der Ablösung des „Transsexuellen-Gesetzes“ durch das Selbstbestimmungsgesetz in 2024 sowohl juristische als auch medizinisch-therapeutische Mehrheitspositionen zum Thema Transgeschlechtlichkeit umgesetzt hat: Allein trans* Personen können Auskunft über ihre geschlechtliche Verortung geben.

Susette Schubert sprach in der Vergangenheit jedoch von einer angeblichen „Transgender-Ideologie“[1] und unterstellte trans* Personen unter anderem ihre Geschlechtsidentität zum Eindringen in Frauenschutzräume zu missbrauchen. Wir sind der Überzeugung, dass eine solche Haltung nicht den grundlegenden Prinzipien von Gleichstellung und Antidiskriminierung entspricht. Eine Person, die trans* Menschen derart delegitimiert, kann nicht glaubwürdig die Interessen aller Geschlechter vertreten und ist damit für das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten ungeeignet.

Die Thüringer Landesverfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 stellte bereits das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Schutzrahmen von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG auch die geschlechtliche Identität von Menschen umfasst, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen

Geschlecht zuordnen lassen.[1] Ebenso hat der Europäische Gerichtshof bereits 1996 transgeschlechtliche Personen anerkannt und in den Diskriminierungsschutz einbezogen.[2] Vor diesem Hintergrund muss das Thüringer Gleichstellungsgesetz dahingehend ausgelegt werden, dass Gleichstellungsbeauftragte aktiv die Gleichstellung auch von trans* Personen bewirken müssen.

Das Vertrauen der trans* Community in die derzeitige Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Äußerungen und das Engagement von Susette Schubert nachhaltig beschädigt. Es muss Aufgabe der Stadtverwaltung sein, dieses Vertrauen wiederherzustellen.

Daher fordern wir die Abberufung von Susette Schubert als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erfurt. Die Stelle muss mit einer Person besetzt werden, die sich vorbehaltlos für die Gleichstellung aller Geschlechter einsetzt. Wir appellieren an die Stadtverwaltung Erfurt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ein Zeichen für Vielfalt und Gleichberechtigung zu setzen.

Das Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk thadine ist ein Netzwerk nicht-staatlicher Organisationen und Aktivist*innen aus verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit, Bildung, politischen Arbeit und Wissenschaft. Das Netzwerk umfasst Selbstorganisationen von Diskriminierung betroffener Gruppen ebenso wie Organisationen ohne explizite Community-Anbindung. Unser Ziel ist es, eine gelebte Antidiskriminierungskultur im Land Thüringen zu etablieren. Das Netzwerk berät, unterstützt und vernetzt Menschen, sensibilisiert Organisationen, Institutionen sowie die breite Öffentlichkeit zu Diskriminierung und Antidiskriminierungsarbeit als wichtiges Querschnittsthema.

Erfurt, 08.03.2025

Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk (thadine)

                                                                           

Adresse: Thälmannstr. 50, 99085 Erfurt

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[1] Bundesverfassungsgericht (Hrsg.): Beschluss vom 10. Oktober 2017. In: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html

[2] Europäischer Gerichtshof (Hrsg.): Urteil des Gerichtshofes 30. April 1996. In: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A61994CJ0013

 

[1] Schubert, Susette: Auswirkungen des sog. Selbstbestimmungsgesetzes (SBG) auf Lesben. In: https://radfemberlin.de/reden-auf-deutsch#Susette_Schubert, Stand 03.03.2025

 

 

Öffentliche Stellungnahme des Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerks als pdf

Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk

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